Wartung von Kleinkläranlagen
Zur Gewährleistung eines zuverlässigen Betriebs Ihrer Kleinkläranlage ist die regelmäßige Wartung unabdingbar. Vielmehr fordert der Gesetzgeber die Wartung Ihrer Anlage, welche im allgemeinen 2 Mal im Jahr zu erfolgen hat. Aus diesem Grund ist der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem Fachunternehmen ein Bestandteil der wasserrechtlichen Erlaubnis, die dem Grundstückeigentümer von der Unteren Wasserbehörde erteilt wird.
Für die Wartung Ihrer Kleinkläranlage steht Ihnen unsere speziell aus- und weitergebildetes Fachpersonal zu Verfügung. Durch unsere zertifizierten Mitarbeiter geben wir den Eigentümer die Sicherheit, dass seine Anlage einwandfrei funktioniert, alle wasserrechtlichen Anforderungen eingehalten werden und sich die Aufwendungen für die Kleinkläranlage auf ein Minimum beschränken.